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Der Brief vom Sozialamt

Werden alte Menschen pflegebedürftig, reicht deren Einkommen (Rente und Leistungen der Pflegeversicherung) und Vermögen oftmals für die Pflegekosten in einem Heim nicht aus. Die Kosten betragen nicht selten 3.000 € - 4.500 € monatlich. Kann diese Summe nicht aufgebracht werden, springt das Sozialamt ein - und versucht, die Kinder des Pflegebedürftigen in Regress für die Leistungen zu nehmen.

Eventuell liegt Ihnen eine entsprechende Auskunftsaufforderung des Sozialamtes bereits vor. Die entscheidenden Fragen sind dann:

• Muß ich dem Sozialamt Auskunft geben?

• Wie viel muß ich zahlen?

• Kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung wehren?

Die Geldforderung des Sozialhilfeträgers sollte in jedem Fall sorgfältig nachgerechnet werden. Wer nicht einverstanden ist, kann eine Neuberechnung und Korrektur nach unten verlangen.

 

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