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Selbstgenutzte Immobilie - wie berechnet sich der Wohnwert ?

Wohnen Sie in einer eigenen Immobilie, setzt das Sozialamt einen sog. Wohnvorteil oder fiktiven Mietwert an, der das Einkommen entsprechend erhöht.

Vorsicht Falle:

Der Wohnwert entspricht nicht der Miete, die erzielt werden könnte, würde man die Immobilie an Dritte vermieten. Derartige - falsche - Berechnungen findet sich immer noch in Unterhaltsberechnungen des Sozialamts.

Die Gerichte legen vielmehr einen sogenannten subjektiven Wohnwert zu Grunde. Hierbei handelt es sich um die Miete, die Sie zahlen müssten, wenn Sie eine Ihren Lebensverhältnissen entsprechende Wohnung anmieten wollten.

Beispiel:
Sie haben sich in jungen Jahren, als die Kinder noch klein waren, ein stattliches Einfamilienhaus gebaut. Die Wohnfläche beträgt 180 qm. Werden in Ihrer Gemeinde beispielsweise 8 Euro/qm Miete verlangt, so beliefe sich rechnerisch der Wohnwert auf 1.440,- Euro.

Maßgeblich ist jedoch, wieviel Quadratmeter Wohnfläche ein Dritter in Ihrer Situation anmieten würde. Unterstellt, man käme für Sie und Ihren Ehegatten auf eine Fläche von 80 qm, so hätten wir einen subjektiven Wohnwert von 640 Euro (80 qm x 8 Euro).

Tipp:

Vom Wohnwert abgezogen werden die verbrauchsunabhängigen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.)

Dies gilt nicht für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Müllgebühren, Wasser, Strom, etc.).

 

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