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Höhe des Elternunterhalts

Wie viel sich die Behörde von Kindern zurückholen darf, hängt immer von deren Einkommen und Erspartem ab.

Zum Einkommen zählen

• Nettolohn inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch Arbeitslosengeld

• Mieteinnahmen

• Kapitaleinkünfte

• bei Selbstständige: durchschnittlicher Verdienst der letzten drei Geschäftsjahre

Abzuziehen sind bspw.

• notwendige Tilgungen für Kredite

• Versicherungsbeiträge

• verbrauchsunabhängige Kosten der Immobilien (z. B. Gebäudeversicherung)

Wichtig: Alleinstehenden muß ein Selbstbehalt von 1.400 Euro bleiben, Verheirateten 2.450 Euro.

Bestehende Unterhaltspflichten für eigene Kinder gehen vor.

Auch eine angemessene Altersvorsorge hat Vorrang gegenüber der Pflicht zum Elternunterhalt.

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