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![]() | Wer schuldet wem Unterhalt ? Verwandte in gerader Linie (Großeltern - Eltern - Kinder - Enkelkinder) sind gemäß § 1601 BGB verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhalt schulden also meist die Kinder des Pflegebedürftigen und natürlich auch - verheiratete und u. U. auch geschiedene - Ehegatten. Keinen Unterhalt schulden grundsätzlich • Geschwister • Schwiegertochter/-sohn Das Einkommen und Vermögen von Schwiegersöhnen und -töchtern bleibt zwar unberücksichtigt. Trotzdem können auch Schwiegerkinder indirekt zahlungspflichtig sein. Beispiel:
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