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Es ist passiert. Ihr Punktekonto in Flensburg füllt sich. Was können Sie jetzt noch tun? 1 bis 3 Punkte - Keine Sanktionen 4 bis 8 Punkte - Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 4 Punkte Abzug 8 bis 13 Punkte - Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar 9 bis 13 Punkte - Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 2 Punkte Abzug 14 bis 17 Punkte - Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet 14 bis 17 Punkte - Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Ab 18 Punkte - Führerschein wird entzogen Beachten Sie: 1. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. 2. Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei. 3. Die Straßenverkehrsämter werden vom Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Sie bekommen Post vom Straßenverkehrsamt mit einer Verwarnung. Das kostet: Gebühr 17,90 EUR + Auslagen. 4. Ab 14 Punkten bekommen Sie eine gebührenpflichtige Aufforderung, an einem speziellen Aufbauseminar teilzunehmen. Das kostet Sie 25,60 EUR + Auslagen.
Tilgungsfristen Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf fester Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden. Es gelten folgende Tilgungsfristen: • 2 Jahre - Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit • 5 Jahren - Punkte wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen • 10 Jahre - Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen Während der Frist dürfen Sie natürlich keine neuen Punkte sammeln. Ihren persönlichen Punktestand könne Sie jederzeit in Flensburg erfragen. Hier finden Sie Formulare. | ||||||||
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