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Beratungshilfe erhält man für außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt, wenn man aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anwalt bezahlen kann.

Links zur Beratungshilfe (BerH):

Vordruck HKR29  Antrag auf Beratungshilfe

Vordruck HKR28 Hinweise zum Antrag auf  Beratungshilfe

 

Am zweckmäßigsten ist es, wenn Sie den Antrag beim für Sie zuständigen Amtsgericht stellen, noch bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Im hiesigen Bezirk ist das Amtsgericht Bretten zuständig. Näheres erfahren Sie hier:

Amtsgericht Bretten