Start | Impressum | Kontakt |

Prozesskostenhilfe erhält, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Voraussetzung ist, daß von Einkommen nach Abzug von Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, angemessenen Wohn- und Heizkosten und Freibeträgen nicht mehr als 15 Euro monatlich verbleiben.

 

Antragsvordrucke für Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Formular) (PDF, 461 KB)

Hinweisblatt zum Formular- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (PDF, 430 KB)

 

Sollten Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, sind wir Ihnen gerne behilflich

 

Prozesskostenhilferechner

Im Netz finden Sie zahlreiche Prozesskostenhilferechner, zum Beispiel diese beiden:

Link PKH-Rechner

Link PKH-Rechner 2

Bitte beachten Sie, daß die Rechner nur einen ersten Überblick verschaffen und eine konkrete Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ersetzen können.