![]() | ![]() | ![]() | ||||||
![]() | ||||||||
Das Gesetz verschafft mit dem Pflichtteilsanspruch engen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass, die nur in Ausnahmefällen entzogen werden kann. Wer kann den Pflichtteil verlangen? Anspruch auf den Pflichtteil hat derjenige, der nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden wäre und durch eine Verfügung von Todes wegen (= Testament oder Erbvertrag) enterbt wurden. Das sind • in gerader Linie Verwandte: Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner Geschwister, Nichten und Neffen usw haben somit keinen Pflichtteilsanspruch.
Wann besteht kein Anspruch auf den Pflichtteil? Kein Pflichtteilsrecht hat: • wer sein Erbe ausgeschlagen hat, • wem der Pflichtteil wirksam entzogen ist, • wer darauf verzichtet hat, • auf wen sich ein Verzicht auswirkt, • wer für erbunwürdig erklärt ist, • wer einen vorzeitigen Erbausgleich vereinbart hat.
Was bedeutet Pflichtteil? Ein Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil? Ein Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Wie berechne ich den Pflichtteil? Der Erbe ist verpflichtet, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen, damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Zahlungsanspruch berechnen kann. Praktisch sehr bedeutsam ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, den Verkehrswert eines hinterlassenen Hausgrundstücks durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Kosten hierfür sind aus dem Nachlaß zu bezahlen.
Wann ist der Pflichtteil fällig? Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Eintritt des Erbfalls sofort fällig. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Nachlassgericht gestundet werden. | ||||||||
![]() | ||||||||